Stoppt Tropenholz für die Gorch Fock

Schiff Gorch Fock II Schon bald soll die Gorch Fock wieder über die Weltmeere segeln: Aber bitte nicht mit Tropenholz aus Regenwaldrodung! (© Tvabutzku1234/commons.wikimedia.org) Holzstämme auf Lastwagen in Myanmar Holzstämme auf Lastwagen im Regenwald von Myanmar (© EIAimage) Deck von Gorch Fock Shiff Archivaufnahme des alten Teakholzdecks der Gorch Fock, das nun erneuert wird (© Gerhard Roethlinger / shutterstock.com)
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Die Bundeswehr lässt das berühmte Segelschulschiff Gorch Fock renovieren. Als Deckplanken dient Teak aus Myanmar, obwohl das Tropenholz offenbar aus illegaler Regenwaldrodung stammt. Ein klarer Verstoß gegen geltende Gesetze.

News und Updates Appell

An: Bundesregierung, Ministerien für Verteidigung, Landwirtschaft und Umwelt

„Kein illegales Teakholz auf der Gorch Fock verbauen – die bestehenden Gesetze müssen eingehalten und strenger kontrolliert werden“

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Für das Flaggschiff der Marine, das Segelschulschiff Gorch Fock, wurden 300 m3 Teakholz aus Myanmar gekauft – offenbar aus illegaler Regenwaldrodung. Sie sollen auf dem Schiff, das gerade für 135 Millionen Euro renoviert wird, als Deckplanken verbaut werden. Das ergeben Recherchen des ARD-Magazins Report und des WWF.

Die Reaktionen des Verteidigungsministeriums auf die Vorwürfe sind bedrückend. Erst heißt es, das gelieferte Teakholz stamme aus legalem Einschlag von Plantagen und bei der Einfuhr des Holzes seien alle Regeln peinlichst genau eingehalten worden.

Später gibt man zu, ein legaler Holzimport aus Myanmar sei kaum möglich, womit das Teakholz wohl aus unrechtmäßiger Regenwaldrodung kommt.

Dann lässt das Ministerium verlauten, dass nun, da das Holz bereits geliefert sei, es auch ruhig auf der Gorch Fock verbaut werden könne.

Auch die von Umweltschützern eingeschaltete Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) will das Teakholz weder beschlagnahmen noch die Verantwortlichen bestrafen. Daran konnte auch ein Eilantrag vor Gericht bisher nichts ändern. Die BLE ist für die Kontrolle der Legalität von aus dem EU-Ausland nach Deutschland importierten Holzlieferungen zuständig. 

Damit verletzt die Bundesregierung auf eklatante Weise die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und das deutsche Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, die die Einfuhr von Hölzern aus unrechtmäßigen Quellen verbieten und unter Strafe stellen. Zudem verpflichtet der Beschaffungserlass der Bundesregierung deutsche Behörden dazu, nur nachhaltig erzeugtes Holz zu verwenden.

Bitte helfen Sie zu verhindern, dass das Aushängeschild der Marine demnächst mit Tropenholz aus Regenwaldrodung um die Welt segelt und die Offiziersanwärterinnen und Anwärter beim Deckschrubben Hehlerware polieren müssen.

Hinter­gründe

Illegales Holz – ein Milliardengeschäft

15 bis 30 % des weltweit gehandelten Holzes stammen aus illegalem Einschlag, schätzt die internationale Polizeiorganisation Interpol in ihrer Studie Green Carbon, Black Trade: Illegal Logging, Tax Fraud and Laundering in the Worlds Tropical Forests. In manchen Ländern wie Myanmar, Indonesien, der Demokratischen Republik Kongo oder Brasilien ist der Anteil mit bis zu 80% wesentlich höher.

Der Marktwert der illegal geschlagenen und gehandelten Hölzer liegt demnach zwischen 30 bis 100 Milliarden US-Dollar jährlich. Organisierte Banden, korrupte Funktionäre und Politiker sowie internationale Banken sind in das Geschäft mit dem geraubten Hölzern weltweit verstrickt und helfen die Gelder reinzuwaschen und rund um den Globus zu verschieben.

EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)

Nach jahrzehntelanger Aufklärungs- und Dokumentationsarbeit durch Umwelt- und Menschenrechtsorganistionen haben die EU und ihre Mitgliedsstaaten schließlich reagiert. Am 3. März 2013 ist die EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation – EUTR) in Kraft getreten. In Deutschland wurde sie mit dem Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz) am 11. Juni 20011 in deutsches Recht umgesetzt.

Firmen, die Hölzer und Holzprodukte von außerhalb der EU importieren, wurden damit besondere Sorgfalts- und Dokumentationspflichten auferlegt, die sicher stellen sollen, dass die Importware aus rechtmäßigen Quellen stammt. Für die Kontrolle der Dokumente ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Unterstützt wird deren Arbeit durch den Zoll.

Schleppende Umsetzung und Schwachstellen

Allerdings weist die EU-Holzhandelsverordnung viele Schwachstellen auf und viele Holzprodukte wie Holzkohle, Papier- und Druckerzeugnisse fallen gar nicht darunter. Zudem gilt die Gesetzgebung nur für den Erstimporteur in die EU. Befindet sich ein Holz einmal im EU-Binnenmarkt, sind keine weiteren Kontrollen vorgesehen. Zudem verläuft die volle Umsetzung der Verordnung durch die EU-Mitgliedsländer sehr schleppend, die Zusammenarbeit zwischen den Behörden ist oft nicht ausreichend und generell werden nur einige wenige Stichproben tatsächlich kontrolliert.

Allein im Jahr 2017 wurden nach Angaben der BLE von rund 27.000 Firmen Holzprodukte im Wert von 2,7 Milliarden Euro direkt nach Deutschland importiert. Doch nur ein Bruchteil der von den Firmen vorgelegten Importdokumente wird überprüft. 2017 waren es laut BLE 218 Prüfungen, wobei allerdings bei über Dreiviertel der Fälle Mängel festgestellt wurden. Zudem besitzt die Hälfte der Firmen keine oder nur unzureichende Kenntnisse über die bestehende Gesetzgebung für Holzimporte.

Festgestellte Ordnungswidrigkeiten können, sofern sie vorsätzlich oder fahrlässig erfolgen, mit Bußgeldern geahndet werden. Wie oft und in welcher Höhe Bußgelder erhoben wurden ist nicht bekannt. Das Risiko, beim Import illegaler Hölzer ertappt zu werden, ist offenbar gering. Strafen werden nur selten verhängt und stehen in keinem Verhältnis zum Wert der Holzimporte.

Illegaler Holzeinschlag kein Kavaliersdelikt

Die wenigen öffentlich bekannten Fälle solcher illegalen Holzimporte wurden von Umweltorganisationen aufgedeckt. In einem Fall, dem Import von tropischem Wengé-Holz aus dem Kongo, soll nun nach jahrelangem Verfahren das beschlagnahmte Holz versteigert werden. Auf diese Weise wird illegale Hehlerware reingewachsen und zum Spottpreis auf den Markt gebracht. Und damit Umweltschützer die Auktion nicht stören können, werden Ort und Zeitpunkt von den Behörden anscheinend geheim gehalten.

Im Fall der auf einer deutschen Werft gebauten Luxusjacht „A“haben die Behörden komplett versagt. Obwohl die legale Herkunft des dort verbauten Teakholzes nicht nachgewiesen werden konnte, wurde das Schiff vom Stapel gelassen und fährt nun damit auf den Weltmeeren herum. Und genauso will offenbar nun die Bundesregierung im Fall der Gorch Fock verfahren.

Kompetenzwirrwarr und fehlender politischer Wille

Die deutsche Bundesregierung inszeniert sich gerne im Umweltschutz und sieht sich als weltweiter Vorreiter. So auch Anfang Oktober im Thünen Institut in Hamburg. Dort feierte man gleichzeitig das fünfjährige Bestehen der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) und des Thünen-Kompetenzzentrums für Holzherkünfte.

Zur internationalen Veranstaltung „Holzhandel und Walderhaltung am 8.-9. Oktober 2018 hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium Fachleute aus Deutschland, den EU-Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und den USA eingeladen. Die Umsetzung in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten habe inzwischen klare Fortschritte gemacht, doch die gleichmäßige Anwendung der Vorschriften innerhalb der EU bleibe eine Herausforderung und führe zu Wettbewerbsverzerrungen, so eines der Fazits.

Dass sich beispielsweise in Spanien die Kontrolle der Holzimporte auf die Zentralregierung in Madrid und die 19 autonomen Regionalregierungen verteilt, löst Kopfschütteln hervor. Aber auch bei der Bundesregierung herrscht augenscheinlich mangelnder politischer Wille, den Gesetzen tatsächlich Geltung zu verschaffen, wie der Fall der Gorch Fock zeigt.

Fragwürdige Argumentation

Mit immer neuen vorgeschobenen Argumenten versuchen das Verteidigungsministerium und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Öffentlichkeit zu täuschen:

So soll die Entscheidung zur Erneuerung des Decks der Gorch Fock 2016 gefallen und das Holz daraufhin im Holzhandel bestellt worden sein. Der Import des Teakholzes erfolgte angeblich bereits 2015 bis 2017. Erst seit dem 11. Juni 2018 gelte ein von der BLE per Pressemitteilung auferlegtes Importverbot für Teakholz aus Myanmar.

Fakt ist: Im März 2013 ist die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) in Kraft getreten. Bereits seit dem 11. Juli 2011 ist dazu die deutsche Umsetzungsverordnung - das Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz) - gültig.

Das gelieferte Teakholz stammt aus Regenwaldabholzung in Myanmar - es ist kein Plantagenholz. Die fehlende legale Sicherheit von Teakholzimporten aus Myanmar ist seit sehr vielen Jahren bekannt und dokumentiert - unabhängig von den genauen Zeitpunkten des Holzeinschlags- und Imports nach Deutschland.

In der Pressemitteilung vom 11. Juni 2018 schreibt die BLE dazu u.a.:

- Dass es nach derzeitigem Erkenntnisstand offenbar nicht möglich ist, Holz aus Myanmar EUTR-konform in die EU zu importieren,

- dass keiner der der BLE vorgelegten Nachweise vor dem durch Myanmar verhängten Einschlagsverbot 2016 als ausreichend angesehen werden konnte,

- dass der BLE keine legalen Informationen über Lieferungen von Holz, das nach der Wiederaufnahme des Einschlags (ab April 2017) geschlagen wurde, vorliegen, und

- dass der Anteil illegal geschlagenen Holzes in Myanmar nach einem Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) von 2013 auf bis zu 80 Prozent geschätzt und auch in seinem jüngsten Bericht das UNODC von illegalen und korrupten Strukturen bei der Holzernte und dem Holzhandel in Myanmar spricht.

Bitte unterzeichnen Sie unsere Petition gegen Tropenholzimporte aus VietnamPETITION

Weitere Informationen:

- ARD/SWR, 25.9.2018: Segelschulschiff Gorch Fock wird mit verbotenem Tropenholz restauriert https://www.swr.de/-/id=22513144/property=download/nid=233454/18hmoeq/index.pdf

- Mitteilung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 13.6.2018: EUTR: Informationen zu Holzimporten aus Myanmar: https://www.ble.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/180613_Myanmar.html

An­schreiben

An: Bundesregierung, Ministerien für Verteidigung, Landwirtschaft und Umwelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Recherchen des ARD-Magazins Report und des WWF sollen auf dem Segelschulschiff Gorch Fock der Bundeswehr mehrere Tonnen tropisches Teakholz aus offenbar unrechtmäßigem Einschlag im Regenwald von Myanmar verbaut werden.

Damit verletzt die Bundesregierung auf eklatante Weise die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) und das deutsche Holzhandels-Sicherungs-Gesetz, die die Einfuhr von Hölzern aus unrechtmäßigen Quellen verbieten und unter Strafe stellen. Zudem verpflichtet der Beschaffungserlass der Bundesregierung deutsche Behörden dazu, nur nachhaltig erzeugtes Holz zu verwenden.

Wir fordern Sie dazu auf,

- das Teakholz aus Myanmar zu beschlagnahmen und zu vernichten, so wie es mit illegaler Hehlerware üblich ist,

- dass die für die Überprüfung der Holzimporte zuständigen Behörden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und der Zoll mit ausreichend Material und Personal ausgestattet werden, um sämtliche Holzimporte überprüfen und unrechtmäßige Holzlieferungen verhindern, beschlagnahmen und mit hohen Strafen ahnden zu können,

- das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz zu verschärfen, um den deutschen Markt frei von Holzimporten aus illegalen Quellen zu halten.

Mit freundlichem Gruß

News und Updates

Pressemitteilung · 04.10.2021

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Aktuelles · 08.12.2020

Eilantrag vor Gericht: Kein illegales Teakholz für die Gorch Fock

Bereits der Kauf von Teakholz aus illegaler Regenwaldrodung in Myanmar für die Renovierung des Segelschulschiff Gorch Fock der deutschen Bundeswehr hat heftigen öffentlichen Protest ausgelöst. Doch nun treiben die zuständigen Behörden den Fall auf die Spitze. Trotz eines bei Gericht eingereichten Eilantrags lassen sie den geklauten Burma-Teak auf der Gorch Fock einbauen.

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