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Feldhase sitzt auf Feldweg
Der Feldhase (Lepus europaeus) ist aufgrund von Pestiziden, Überdüngung und Verlust geeigneter Lebensräume durch die intensive Landwirtschaft in Deutschland gefährdet (© CC BY-SA 2.0/Katya)

Brüssel und Berlin gefährden unsere Lebensgrundlagen – Hände weg von unseren Umweltgesetzen!

09.04.2026: Im globalen Wirtschaftswettlauf und um Unternehmen Kosten zu sparen, demontieren die EU und die deutsche Bundesregierung systematisch die Umwelt- und Naturschutzgesetze in Europa – im Eiltempo und praktisch ohne uns zu fragen. Unser Trinkwasser, unsere Lebensmittel, unsere Luft, unsere Natur und Artenvielfalt sind in Gefahr – und damit auch unsere Zukunft. Jetzt ist Widerstand gefragt!


Trotz der Bedenken und Proteste von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen hat die EU-Kommission seit Februar 2025 zehn sogenannte „Omnibus-Gesetzespakete“ vorgelegt. Damit sollen jeweils zahlreiche Gesetze und Vorschriften im Schnellverfahren „vereinfacht“ werden, darunter zu den Themen Nachhaltigkeit, Sorgfaltspflichten, Landwirtschaft, Chemikalien, Umwelt und Lebensmittelsicherheit.

Hinter dieser Agenda stehen nicht nur Wirtschaftslobbyisten, sondern maßgeblich auch die deutsche Bundesregierung. Die Gesetzespakete befinden sich jetzt im Verhandlungs- und Abstimmungsprozess zwischen dem EU-Rat und EU-Parlament.

Die Funktionäre und Politiker in Brüssel und Berlin schwächen damit systematisch den Schutz von Natur, Umwelt und Gesundheit in der EU – unter dem Vorwand, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken. Deren Argument: Kosteneinsparungen und Bürokratieabbau für Unternehmen.

Die Realität: Diese Gesetze sichern unsere Lebensgrundlagen – sauberes Trinkwasser, gesunde Lebensmittel, reine Luft und intakte Ökosysteme.

Die Entscheidungen fallen dabei weitgehend ohne öffentliche Beteiligung – obwohl sie uns alle betreffen.

Mit der Petition „Hände weg von unseren Umweltgesetzen!“ – die bereits über 60.000 Menschen unterstützen – fordern wir:

  • Stärkung der bestehenden Gesetze zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Natur, statt diese auszuhöhlen.
  • Transparenz und Mitsprache bei Entscheidungen, die unsere Zukunft bedeuten.

So wurden bereits zentrale Bestimmungen wie die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) und die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) beschnitten.

Die Änderungen untergraben die Klima- und Umweltziele der EU und ermöglichen es Firmen, Maßnahmen zur Nachhaltigkeits- und Menschenrechts-Sorgfaltspflicht zu umgehen oder zu verzögern.

Im Dezember 2025 wurde das achte Omnibuspaket zu Umweltgesetzen vorgelegt.  Es betrifft Umweltprüfungen, industrielle Emissionen, Kreislaufwirtschaft und erweiterte Produkthaftung sowie das Abfallmanagement.

Weitere zentrale Gesetze zum Schutz von Umwelt und Natur wie die

die Grundpfeiler des europäischen Naturschutzes sind, befinden sich aktuell in einem „Stresstest“. Dieser „soll prüfen, ob die Richtlinien weiterhin relevant und verhältnismäßig sind und sich dazu eignen, ihre Ziele auf kosteneffiziente Weise zu erreichen, unter anderem durch die Ermittlung von Möglichkeiten zur Verringerung unnötiger Verwaltungslasten“, schreibt die EU-Kommission.

Weitere Gesetze, die voraussichtlich „vereinfacht“ werden sollen sind die

Die Rhetorik der EU klingt wie ein Wettlauf ohne Ziel: „Schnell wachsen“, „expandieren“, „beschleunigen“, „Turboantrieb “ – als gäbe es kein Morgen. Doch kurzsichtige Profite, Wachstum um jeden Preis und der unverantwortliche globale Wettlauf um die verbliebenen Ressourcen und letzten Naturräume der Erde gefährden unsere Zukunft.

Bitte unterschreiben Sie die Petition und helfen Sie, diese zu verbreiten. Informieren Sie ihre Familienangehörigen, Freunde, Bekannte. Ende April planen wir die Petition in Brüssel zu übergeben

  1. EU Commission 2026. Simplification: https://commission.europa.eu/law/law-making-process/better-regulation/simplification-and-implementation/simplification_en?prefLang=de 

  2. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) – Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

  3. Die 1979 vom Umweltministerrat als „Richtlinie des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ verabschiedete Vogelschutz-Richtlinie dient dem Schutz aller in Europa brütenden, rastenden und überwinternden Vogelarten.

  4. EU-Kommission, 2026.  Stress test of the Birds and Habitats Directives: https://green-forum.ec.europa.eu/nature-and-biodiversity/stress-test-birds-and-habitats-directives_en?prefLang=de 

  5. EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte von 2023 soll durch verbindliche, unternehmerische Sorgfaltspflichten dafür sorgen, dass ausschließlich entwaldungsfrei hergestellte Waren in die EU gelangen. Dazu gehören Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Palmöl, Soja, Rinder oder daraus hergestellte Erzeugnisse, die für fast 90 % der weltweiten Waldrodung verantwortlich sind.

  6. Mit der Ende 2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) wurde EU-weit angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen „guten Zustand" zu überführen. Zum Gesetzestext: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

  7. Die 2008 in Kraft getretene Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL 2008/56/EG) fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erhalten oder zu erreichen.

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