UN-Menschenrechtsausschuss muss sich mit Batwa befassen!
Die grundlegenden Rechte der indigenen Batwa werden trotz zweier juristischer Erfolge weiterhin verletzt. Unsere Partnerorganisation CAMV hat sich daher an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen gewandt: Die katastrophale Lage der Indigenen im Osten der Demokratischen Republik Kongo muss auf die Tagesordnung!
Das Zentrum zur Unterstützung indigener Pygmäen und schutzbedürftiger Minderheiten (CAMV) warnt in einem Schreiben an den UN- Menschenrechtsausschuss, dass das „physische und kulturelle Überleben der indigenen Batwa-Gemeinschaften“ bedroht sei.
In der Provinz Süd-Kivu litten Batwa unter Kämpfen zwischen mehreren Milizen und der kongolesischen Armee.
Zudem seien sie weiterhin Opfer des „Festungsnaturschutzes“. Auf der Basis dieses Konzepts menschenleerer Schutzgebiete wurden die Indigenen während der Ausweitung des Kahuzi-Biega Nationalparks vertrieben und leben heute in Armut am Rand des Schutzgebiets. Immer wieder kommt es zu Gewalttaten.
Dabei sollte ein bahnbrechendes Gesetz aus dem Jahr 2022 die Rechte der Indigenen in der DRK stärken. Zudem hat die Afrikanische Kommission für Menschenrechte (ACHPR / CADHP) im Jahr 2024 die Regierung in Kinshasa wegen der Vertreibung der Batwa dazu verurteilt, den Indigenen die Rückkehr in den heutigen Nationalpark zu erlauben und eine Entschädigung zu bezahlen. In dem Urteil wurde ausdrücklich der „Festungsnaturschutz“ kritisiert.
Laut dem Zentrum zur Unterstützung indigener Pygmäen und schutzbedürftiger Minderheiten haben weder das Gesetz noch die Entscheidung der ACHPR die Situation der Batwa verbessert.
Die UN müssen sich daher mit den Menschenrechtsverletzungen befassen.
Die 146. Sitzung des Ausschusses ist für den 19. Oktober bis 6. November angesetzt. Neben CAMV haben zahlreiche kongolesische und internationale Organisationen Schreiben an das Gremium geschickt. Im Anschluss an die Sitzung müsse die Regierung in Kinshasa kritische Fragen der Experten beantworten, erklärt CAMV.
Hier dokumentieren wir eine leicht gekürzte deutsche Übersetzung des Schreibens unserer Partnerorganisation.
Alternativbericht an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen
I. Einleitung
(…) Unsere Organisation möchte den Ausschuss auf drei dringende Probleme aufmerksam machen, die das physische und kulturelle Überleben der indigenen Batwa-Gemeinschaften bedrohen:
1. Die äußerst mangelhafte Umsetzung des Gesetzes Nr. 22/030 zum Schutz und zur Förderung der Rechte der indigenen Pygmäenvölker in den Provinzen Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu.
2. Die Nichtumsetzung der Entscheidung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR) durch den kongolesischen Staat.
3. Die systematischen und anhaltenden Verletzungen der Menschen-, Land-, Umwelt- und Kulturrechte der indigenen Bevölkerungsgruppen in den Gebieten bewaffneter Konflikte im Osten des Landes.
II. Entwicklung der Lage: Fortschritte und Realitäten vor Ort
Rechtlicher Rahmen
Am 15. Juli 2022 verkündete der Präsident der DR Kongo das Gesetz Nr. 22/030 zum Schutz und zur Förderung der Rechte der indigenen Pygmäen, das am 14. November desselben Jahres im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dieses Gesetz stellt die allererste spezifische rechtliche Anerkennung der Umwelt-, Land- und Kulturrechte der indigenen Pygmäen in der DR Kongo dar.
Doch vier Jahre nach diesem bedeutenden Fortschritt ist die tatsächliche Umsetzung vor Ort in den östlichen Provinzen (Ituri, Nord-Kivu und Süd-Kivu) nach wie vor so gut wie nicht vorhanden. Die anhaltenden bewaffneten Konflikte lähmen die staatliche Autorität, wodurch der Gesetzestext zu einem nicht eingehaltenen Versprechen und die indigenen Gemeinschaften zu unsichtbaren Kollateralopfern werden.
Nicht umgesetzte Verurteilung des Staates durch die CADHP
In einer historischen Entscheidung, die im Juli 2024 veröffentlicht wurde (Beschwerde 588/15), verurteilte die Afrikanische Menschenrechtskommission (CADHP) die DR Kongo scharf wegen der Zwangsvertreibung des indigenen Volkes der Batwa von ihrem angestammten Land im Zuge der Erweiterung des Kahuzi-Biega Nationalparks (PNKB). Zum ersten Mal hat eine panafrikanische Institution das Modell des „Festungsnaturschutzes“ (das den Menschen vollständig aus Schutzgebieten ausschließt) zurückgewiesen, indem sie die Batwa offiziell als die besten Hüter der Artenvielfalt anerkannte.
Um diesen seit den 1970er Jahren erlittenen Schaden wiedergutzumachen, hat die Kommission 19 wesentliche Forderungen mit strengen Fristen formuliert, darunter insbesondere:
- Die unverzügliche Rückgabe der angestammten Gebiete an die indigenen Batwa innerhalb des PNKB.
- Die Aufhebung der restriktiven Gesetze, die den Batwa die traditionelle Nutzung des Waldes verbieten.
- Die Räumung der nicht-indigenen Besetzer, die diese Gebiete widerrechtlich in Besitz genommen haben, innerhalb von sechs Monaten.
- Die Zahlung finanzieller Entschädigungen durch die Einrichtung eines unabhängigen Expertenausschusses in Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Nationalen Menschenrechtskommission (CNDH). (…)
- Die Abgabe einer offiziellen öffentlichen Entschuldigung durch den Staat.
Obwohl dieser juristische Sieg rechtlich gesehen enorm ist, kommt die konkrete Umsetzung vor Ort nach wie vor nicht voran.
Systematische und anhaltende Menschenrechtsverletzungen
Die Aktivitäten bewaffneter Gruppen, insbesondere der Rebellenbewegung „Mouvement du 23 Mars“ (M23) und der ugandischen Rebellenbewegung „Allied Democratic Forces / Forces Démocratiques Alliées“ (ADF) im Nordosten der DR Kongo, beraubt die indigene Bevölkerung (Bambuti in Ituri, Batwa in Nord- und Süd-Kivu) ihrer grundlegendsten Menschenrechte. Die Gemeinschaften sind Massakern, Folter und Entführungen ausgesetzt. Zudem setzt die Zwangsrekrutierung junger indigener Batwa (Pygmäen) durch lokale Milizen (Wazalendo und andere Gruppierungen) sie direkt den Kämpfen an der Front aus.
Da die Rebellengebiete nicht zugänglich sind, gibt es keine zentralisierten Statistiken, die sich ausschließlich auf die indigenen Batwa beziehen.
III. Wichtigste Aspekte für die Verschlechterung der Rechtslage
Hindernisse bei der Umsetzung des Gesetzes Nr. 22/030
Die Umsetzung des Gesetzes Nr. 22/030 zum Schutz und zur Förderung der Rechte der indigenen Pygmäenvölker stößt auf drei wesentliche Hindernisse:
Durchführungsmaßnahmen fehlen: Die Zentralregierung hat die Durchführungsverordnungen, die für die Verwirklichung des kostenlosen Zugangs zu sozialen Dienstleistungen und die Sicherung der im Gesetz zugesicherten Landrechte unverzichtbar sind, noch immer nicht erlassen.
Widerstand der lokalen Behörden: Lokale Verwaltungen, traditionelle Führer und Richter kennen den Inhalt dieses Gesetzes weitgehend nicht. Sie wenden weiterhin ein traditionelles Gewohnheitsrecht an, das die indigenen Batwa diskriminiert.
Auswirkungen des Ausnahmezustands: In Ituri und Nord-Kivu räumen die von den staatlichen Behörden eingesetzten Militärverwaltungen den Kampfhandlungen ausschließliche Priorität ein und verbannen den Schutz der Rechte der indigenen Pygmäenvölker in den Hintergrund.
Hindernisse bei der Umsetzung der Entscheidung der CADHP
Während die Entscheidung von den indigenen Batwa-Gemeinschaften und Partnerorganisationen wie dem Zentrum zur Unterstützung indigener Pygmäen und schutzbedürftiger Minderheiten (CAMV) positiv aufgenommen wurde, stößt ihre Umsetzung auf erhebliche institutionelle Hindernisse:
Haltung des Kongolesischen Instituts für Naturschutz (ICCN) und der Leitung des Nationalparks Kahuzi-Biega (PNKB): Das ICCN und die Leitung des PNKB zeigen sich zurückhaltend gegenüber der Wiedereingliederung der Batwa-Gemeinschaften in den Park und berufen sich dabei auf das Risiko eines Wiederanstiegs von Wilderei und Entwaldung.
Widersprüchliche Maßnahmen auf Provinzebene: Dekrete und Verordnungen der Provinz Süd-Kivu schreiben weiterhin die militärische Sicherung des Parks sowie die Vertreibung von „bewaffneten Gruppen“ und „Illegalen“ vor. Diese Maßnahmen führen zu schwerwiegenden Verallgemeinerungen und zu Gewalt gegen indigenen Batwa-Familien.
Budget fehlt: Die Regierung in Kinshasa hat noch keinen haushaltsrechtlichen und technischen Rahmen geschaffen, um die Entschädigungen auszuzahlen oder die Gebiete der gemeinsamen Verwaltung abzugrenzen.
Initiative der Nationale Menschenrechtskommission: Angesichts der Untätigkeit der kongolesischen Regierung hat die Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) am 12. Februar 2026 einen offiziellen Beschluss zur Einrichtung eines Ad-hoc-Unterausschusses unterzeichnet (…).
Menschenrechtsverletzungen in Gebieten bewaffneter Konflikte
Die vom Gemeinsamen Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen (OHCHR) und lokalen NGOs (CAMV, PIDP-Kivu, …) dokumentierten Warnmeldungen weisen auf schwerwiegende Verstöße hin:
Süd-Kivu (Territorium Kalehe): Im März 2026 führten Zusammenstöße zwischen der M23 und den Wazalendo zum Tod mehrerer Menschen und zu Schwerverletzten innerhalb der Batwa- Gemeinschaft. Die folgenden Fälle wurden vom CAMV dokumentiert:
Todesfälle durch Querschläger: Frau N.K.F. (48 Jahre, Dorf Ramba), Frau M.L.Z. (38 Jahre, Dorf Murangu) und Frau N.T. (50 Jahre, Dorf Chihombe).
Todesfälle aufgrund fehlender medizinischer Versorgung: Die jungen Frauen S.N.J. (20 Jahre, Dorf Murangu) und N.B. (17 Jahre, Dorf Ramba) starben während ihrer Flucht an Komplikationen im Zusammenhang mit Durchfallerkrankungen.
Gezielte Übergriffe: Am 20. März 2026 wurde Herr K.K. (20 Jahre) von Wazalendo-Kämpfern unter dem Befehl eines selbsternannten Generals erschossen. Herr B.Y. (25 Jahre) überlebte einen Angriff derselben Milizionäre, die auf ihn schossen und ihm anschließend in seinem Dorf mit einer Machete das Bein abtrennten.
Nord-Kivu (Masisi, Rutshuru und Nyiragongo): Die Dreierkonflikte zwischen den FARDC, den Wazalendo und der M23 haben fast alle am Rande des Virunga-Nationalparks lebenden Batwa-Gemeinschaften dazu gezwungen, ihre Häuser zu verlassen. Die von den Konfliktparteien begangenen Massen-Hinrichtungen gehen dort jedes Quartal in die Dutzende.
Soziokulturelle Folgen und Landraub: Dieser bewaffnete Konflikt führt zum Verlust der spirituellen Identität, der traditionellen Heilkunde und der Lebensweise der Batwa. Vertrieben aus ihren angestammten Wäldern, ohne freie, informierte und vorherige Zustimmung (Englisch FPIC, Französisch CLIP abgekürzt), drängen sich die Vertriebenen in provisorischen Lagern, deren Standort sich mit jedem Angriff ändert. Ihr ursprüngliches Land wird systematisch enteignet, entweder durch bewaffnete Gruppen zur illegalen Ausbeutung von Holz und Mineralien oder durch lokale Landwirte.
IV. Empfehlungen an den UN-Menschenrechtsausschuss
CAMV fordert den Menschenrechtsausschuss auf, den Vertragsstaat (die Demokratische Republik Kongo) zu ersuchen, folgende dringende Maßnahmen zu ergreifen:
Im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der indigenen Bevölkerung
Sicherung der Bewegungsfreiheit: In Abstimmung mit der Blauhelm-Mission der UN (MONUSCO) und den Streitkräften der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) sollen sichere Fluchtkorridore und geschützte Zufluchtsorte für die indigenen Batwa eingerichtet werden, die aus den Kampfgebieten (M23, ADF) fliehen.
Bekämpfung der Zwangsrekrutierung: Die Rekrutierung indigener Jugendlicher durch bewaffnete Gruppen und Milizen, einschließlich der „Wazalendo“-Fraktionen, muss verboten und durch die Militärjustiz streng geahndet werden.
Einbindung in den Schutz der Nationalparks: In den Nationalparks (Virunga, Kahuzi-Biega) sollen Ranger vorrangig aus den indigenen Batwa-Gemeinschaften durch die Einführung einer offiziellen Integrationsquote innerhalb des Kongolesischen Instituts für Naturschutz (ICCN) eingestellt und bezahlt werden.
Hinsichtlich der Umsetzung der Entscheidung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der indigenen Völker (CADHP) und der Entschädigung
(…)
Haushaltsmittel: Aufnahme einer spezifischen Haushaltslinie mit dem Titel „Entschädigungen für die indigenen Batwa“ in das Haushaltsgesetz, um die effektive Finanzierung der Entschädigungen zu gewährleisten und die Gebiete der gemeinsamen Verwaltung im PNKB abzugrenzen.
Übernahme durch den Nationalen Fonds für Entschädigungen an Konfliktopfer (FONAREV): Es soll sichergestellt werden, dass die Batwa-Familien, die Opfer von Zwangsumsiedlungen, Massakern und sexueller Gewalt geworden sind, vorrangig in den FONAREV aufgenommen und von diesem unterstützt werden.
Im Bereich des Grundbesitzes und der Umsetzung des Gesetzes Nr. 22/030
Kollektive Eigentumsrechte: Die Vergabe der Waldkonzessionen für lokale Gemeinschaften (CFCL) beschleunigen, (…) um den Batwa-/Pygmäen-Gemeinschaften unveräußerliche kollektive Eigentumsrechte an ihren traditionellen Wäldern zu gewähren und sie so vor der Enteignung durch lokale Eliten zu schützen.
Umsetzung der Unentgeltlichkeit: Erlass eines Verwaltungsrundschreibens, das die Grundbuchführer (insbesondere in Süd-Kivu) verpflichtet, Artikel 5 des Gesetzes Nr. 22/030 anzuwenden, wodurch die tatsächliche Unentgeltlichkeit der Verfahren zur Sicherung der Landrechte für die indigene Bevölkerung gewährleistet wird.
Stärkung der Justiz: In Ituri und in den Kivu-Provinzen sollen Richter eingesetzt werden, die speziell im Gesetz Nr. 22/030 geschult sind, um Landstreitigkeiten zwischen den Batwa und den landwirtschaftlichen Mehrheitsgemeinschaften gerecht und kostenlos zu schlichten.
Im Bereich Umwelt und Management von Schutzgebieten
Übergang zu einem rechtsbasierten Naturschutz: Dringende Überarbeitung des Raumordnungs- und Bewirtschaftungsplans (PAG) der Nationalparks Kahuzi-Biega, um eine Zoneneinteilung für die gemeinsame Bewirtschaftung zu integrieren und das Recht der Batwa auf traditionellen Zugang und Nutzung (Sammeln, Heilpflanzen, heilige Rituale usw.) zu schützen.
Uneingeschränkte Achtung der CLIP: Im Osten des Landes sind alle neuen Projekte im Bereich Emissionszertifikate, Naturschutz oder Bergbau auszusetzen, die das angestammte Land der Batwa betreffen, sofern nicht zuvor ihre schriftliche und freie, informierte und vorherige Zustimmung (französisch: CLIP) eingeholt wurde.
Umsetzung des Fahrplans der Vereinbarungen: Die Beschlüsse des hochrangigen Dialogs vom September 2019 im Hotel PANORAMA sowie des Whakatane-Mechanismus von 2014 müssen wirksam umgesetzt werden. Sie sind der unverzichtbare Hebel zur Überprüfung der Verwaltung von Schutzgebieten, wenn die Grundrechte indigener Völker verletzt werden.
Auf politischer, sozialer und kultureller Ebene
Einbeziehung in den nationalen Dialog: Die direkte Beteiligung eines Gremiums indigener Batwa-Vertreter der Provinzen Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu an dem vom Staatschef angekündigten nationalen Dialog gewährleisten, um dort das Recht auf territoriale und finanzielle Wiedergutmachung zu verankern.
Parlamentarische Überwachung: Die Fachausschüsse der Nationalversammlung und des Senats dazu anhalten, ihre Kontrollmechanismen zu aktivieren, um von der Regierung die unverzügliche Verabschiedung aller Durchführungsdekrete zum Gesetz Nr. 22/030 zu fordern.
Erstellt in Bukavu am 20. September 2026
Auf Englisch: Human Rights Committee
Es existieren zwei UN-Gremien für Menschenrechte:
Dem UN-Menschenrechtsausschuss gehören 18 Expertinnen und Experten an. Derzeit ist kein Deutscher darunter.
Im UN-Menschenrechtsrat sind hingegen 47 Länder vertreten. Am 13. Oktober 2026 hat die UN-Generalversammlung Deutschland für den Zeitraum von 2027 bis 2029 in das politische Gremium gewählt.