Über das Leben hinaus

Flusslauf durch Regenwald © Konrad Wothe

Rettet den Regenwald mit Ihrem Vermächtnis unterstützen

Schon heute können Sie festlegen, dass Ihr Engagement zum Schutz der Regenwälder auch nach Ihrem Tod weitergeht. Mit Ihrer Hilfe verteidigen wir die grüne Lunge der Erde, damit auch zukünftige Generationen dieses Wunder der Natur erleben können.

Vermächtnis „Ich vermache
Rettet den Regenwald e.V., Jupiterweg 15, 22391 Hamburg
Vereinsregister: Amtsgericht Hamburg VR 11790
den Betrag von XY Euro (in Worten ____________).“

Dieser Satz in Ihrem Testament macht Ihren Wunsch klar und es ist für alle Beteiligten einfach, Ihren letzten Willen genau in Ihrem Sinne umzusetzen. Rettet den Regenwald wird nicht Teil der Erbengemeinschaft und auch die Pflichtteile an Ihre Angehörigen werden davon nicht berührt. Rettet den Regenwald muss auf den Betrag, den Sie dem Verein vermachen möchten, keine Erbschaftssteuer zahlen.


Es ist ganz einfach, ein Testament zu schreiben

Der einfachste Weg zu einem Testament ist das private Testament. Es ist von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und trägt Ihre Unterschrift mit vollem Namen. Das reicht, um gültig zu sein und kostet nichts. Sie können dieses Testament zu Hause aufbewahren oder einer Person Ihres Vertrauens geben. Ehepaare können ein Testament gemeinsam aufsetzen.

In Ihrem Testament nennen Sie die Personen, die Ihr Vermögen erben sollen. Sie können auch bestimmen, wer welchen Teil Ihres Geld- und Sachvermögens erhalten soll. Wenn Sie Rettet den Regenwald mit Ihrem Testament unterstützen möchten, machen Sie das am besten über ein Vermächtnis. Durch die Formulierung "Ich vermache…" wird der Verein nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erhält unkompliziert Ihre Spende.

Wenn Sie ein öffentliches Testament bevorzugen, müssen Sie Ihren letzten Willen persönlich bei einem Notar erklären. Der Notar berät Sie, wählt rechtlich eindeutige Formulierungen und bewahrt das Testament für Sie auf. Dafür erhält er eine Gebühr, die sich nach der Höhe des vererbten Vermögens richtet.

Egal ob privates oder öffentliches Testament: Änderungen am Testament sind zu jedem Zeitpunkt möglich.


Mit einem Testament bestimmen Sie über Ihr Erbe

Was mit Ihrem Erbe geschieht, ist in Deutschland gesetzlich genau geregelt. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sind über den gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder spezielle Regelung in einem Ehevertrag) abgesichert. Für alle anderen Angehörigen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beschrieben, mit welchem Anteil und in welcher Reihenfolge sie bedacht werden. Gibt es keine Angehörigen, erbt das Bundesland, in dem Sie zuletzt gewohnt haben.

Jeder kann selbst bestimmen
Mit einem persönlichen Testament bestimmen Sie selbst genauer, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft – vorbehaltlich des Pflichtteilanspruchs.

Mit einem Testament steuern Sie, …
  • …dass Sie Menschen erreichen, die nicht mit Ihnen verwandt sind.
  • …dass Sie Organisationen/Vereine bedenken (gemeinnützige Vereine sind von der Erbschaftssteuer befreit).
  • … dass Ihr Erbe mit Auflagen und Verpflichtungen verbunden ist, damit Ihr Nachlass in Ihrem Sinne weiter wirkt.
  • … dass eine bestimmte Person oder Organisation mit der Vollstreckung bestimmt wird.

Für Rettet den Regenwald fallen keine Erbschaftssteuern an

Erbschaften, Vermächtnisse, Pflichtteilszahlungen, Abfindungen oder Schenkungen sind für Privatpersonen grundsätzlich steuerpflichtig.

Je nach Verwandtschaftsverhältnis gibt es Freibeträge von bis zu 500.000 Euro bei Ehepartnern und unterschiedliche Erbschaftsteuersätze (ab 7 Prozent) für das Vermögen, das die Freibeträge übersteigt.

Rettet den Regenwald ist von der Erbschaftsteuer befreit. Wir können Ihre Unterstützung zu 100 Prozent für den Erhalt des Regenwaldes einsetzen.


Was Sie sonst noch wissen sollten

Wie erfährt Rettet den Regenwald von meinem Testament?
Wir freuen uns über Ihre Nachricht, wenn Sie Ihr Testament verfasst und Rettet den Regenwald darin berücksichtigt haben. Sollten wir keine Information haben, setzt uns später das Nachlassgericht über Ihr Testament in Kenntnis.

Geldbetrag, Wertgegenstände oder Immobilien?
Jede Form der Unterstützung ist uns eine große Hilfe. Sie können Rettet den Regenwald nicht nur Geldbeträge vermachen, sondern auch Wertgegenstände wie Schmuck, Wohnungen oder Häuser. Sie werden sachverständig begutachtet und zu einem angemessenen Preis verkauft, damit der Erlös zu 100 Prozent in unsere Arbeit fließt.

Wenn ich meine Entscheidung ändern möchte?
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern. Auch verfügen Sie zu Lebzeiten weiter frei über Ihr gesamtes Vermögen.

Wenn ich Fragen habe?
Rettet den Regenwald beantwortet Ihnen alle Fragen, wie Sie uns am besten unterstützen können und wie wir Ihr Vermächtnis in Ihrem Sinne am besten einsetzen. Bei rechtlichen und steuerlichen Fragen hilft Ihnen einen Rechtsanwalt oder Steuerberater weiter.

Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Ihrem Testament für Rettet den Regenwald
Tobias Heiny
+49 40-228 510 815
testament@regenwald.org

Welche Angaben benötige ich, um Rettet den Regenwald ein Vermächtnis zu machen?
Wenn Sie Rettet den Regenwald in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, sollten folgenden Angaben enthalten sein:

Rettet den Regenwald e.V.
Jupiterweg 15, 22391 Hamburg

Vereinsregister: Amtsgericht Hamburg VR 11790

Spendenkonto
Rettet den Regenwald e. V.
IBAN DE11430609672025054100
BIC GENODEM1GLS
GLS Bank

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