Elfenbeinhandel in EU ist Geschichte - fast

Afrikanischer Elefant im Wald Schätzungen zufolge werden jährlich 20.000 bis 30.000 Afrikanische Elefanten gewildert (© Public Domain)

07.01.2022

Der Schutz der Elefanten kommt voran: Die EU-Kommission schließt endlich weitere Schlupflöcher beim Handel mit Elfenbein innerhalb Europas. Mit Genehmigung gibt es allerdings Ausnahmen für Kunstgegenstände und Musikinstrumente.

Mit dem am 16. Dezember 2021 veröffentlichten Leitfaden wird der Handel mit Rohelfenbein auf dem EU-Markt untersagt. Die einzige Ausnahme betrifft die Reparatur von Gegenständen mit altem Elfenbein sowie Musikinstrumente.

Der Handel mit verarbeitetem Elfenbein innerhalb der EU wird ebenfalls beendet. Auch hier gibt es Ausnahmen für Kunstgegenstände aus der Zeit vor 1947 und Musikinstrumente vor 1975, für die man jedoch eine Genehmigung braucht. Solche Ausnahmen gelten auch für die Einfuhr in die EU und die Wiederausfuhr.

Der internationale Handel mit Elfenbein ist zwar bereits seit dem Jahr 1989 nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen untersagt, innerhalb der EU gab es jedoch große Schlupflöcher. Europa war daher eine Drehscheibe im legalen und illegalen Handel.

Rettet den Regenwald hat immer wieder hartnäckig auf Europas Verantwortung hingewiesen. Unsere Petition dazu wurde bereits von 898.416 Bürgern unterschrieben.

Weil der neue EU-Leitfaden rechtlich nicht verbindlich ist, drängen Umweltschützer darauf, dass die Mitgliedsstaaten ihn tatsächlich anwenden. Wir sammeln daher weiter Unterschriften für den Schutz der Elefanten.


Zitat aus dem Leitfaden:

The purpose of this guidance document is to interpret Council Regulation (EC) No 338/97 (the “Basic Regulation”) and Commission Regulation (EC) No 865/2006, and recommending that EU Member States:

a) suspend the (re-)export and import of raw ivory items;
b) suspend internal EU trade in raw ivory, except for repairs of pre-1975 musical
instruments and pre-1947 antiques of high cultural, artistic or historical importance;
c) suspend internal EU trade in post-1947 worked specimens with the exception of pre-
1975 musical instruments;
d) restrict authorisation for import and (re-)export of worked ivory to pre-1975 musical
instruments and sales of pre-1947 antiques of high cultural, artistic or historical
importance to museums, and
e) ensure a strict interpretation of EU law on the remaining authorised trade.

https://ec.europa.eu/environment/publications/ending-most-ivory-trade-eu-guidance-and-amendments_en

Diese Seite ist in folgenden Sprachen verfügbar:

Bestellen Sie jetzt unseren Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Newsletter am Ball – für den Schutz des Regenwaldes!