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Justitia
Bundesregierung muss Missbrauch des Rechts verhindern (© liveostockimages/istockphoto.com)

Bundesregierung bringt Gesetz gegen Einschüchterungsklagen auf den Weg

01.07.2025Wird Klagen, die Umweltschützer und Journalisten mundtot machen sollen, in Deutschland endlich ein Riegel vorgeschoben? Die Bundesregierung hat jedenfalls ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Einschüchterungsklagen erschweren soll. Rettet den Regenwald war selbst Opfer eines solchen SLAPPs und begrüßt den Entwurf, hat aber auch Kritik.


Positiv werten wir, dass die Bundesregierung das Thema Einschüchterungsklagen, auch SLAPPs genannt, ernst nimmt. Noch vor wenigen Monaten schien das Justizministerium wenig Handlungsbedarf zu sehen. Deutschland ist dabei verpflichtet, eine EU-Richtlinie umzusetzen. Das geschieht nun mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), den Sie hier einsehen können.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Anwendungsbereich des Gesetzes auf nationale Klagen ausweiten will, statt ihn auf grenzüberschreitende Fälle zu beschränken. Zudem sollen Gerichte über offensichtlich missbräuchliche Klagen rasch entscheiden und sie abweisen können. SLAPPs sollen für Kläger teurer werden, während Opfer etwa durch die Übernahme von Rechtsanwaltskosten finanziell entlastet werden sollen.

Schutz vor Abmahnungen und Klageandrohungen muss kommen

Der Gesetzentwurf hat jedoch erhebliche Lücken: so klammert er Abmahnungen und Klageandrohungen aus. Diese werden jedoch häufig dazu verschickt, um Umweltschützer, Aktivisten und Journalisten einzuschüchtern.

Zentrale Forderungen, die Sie hier nachlesen können, bleiben daher aktuell.

Trotz dieser Lücken ist der Gesetzentwurf ein Erfolg. Er fußt auch auf unserer Arbeit. Für eine EU-Richtlinie gegen SLAPPs hatten wir uns mit der Petition "Demokratie jetzt schützen: Stoppen Sie Einschüchterungsklagen!" stark gemacht. Wir sind zudem im europäischen Netzwerk CASE und in der deutschen Arbeitsgruppe aktiv. Die 213.432 Unterschriften der Petition haben wir gemeinsam mit Partnerorganisationen in Brüssel persönlich an die damalige EU-Kommissarin Věra Jourová übergeben. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission war maßgeblich daran beteiligt, dass es diese Richtlinie mittlerweile gibt.

Hätte ein solches Gesetz und eine EU-Richtlinie früher existiert, wäre uns die Einschüchterungsklage der indonesischen Firma Korindo womöglich erspart geblieben. Drei Jahre lang hat uns die Verteidigung gegen Vorwürfe, die uns mundtot machen sollten, beschäftigt und wertvolle Zeit geraubt. Schließlich hat die Firma im Rahmen eines Vergleichs alle Forderungen aufgegeben.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und anschließend in den Bundestag. Es besteht also noch die Möglichkeit, das Gesetz zu verbessern – oder zu verwässern.

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