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Collage: Justitia vor dem brennenden Regenwald
Einschüchterungsklagen missbrauchen die Justiz (© liveostockimages/istockphoto.com & Tatsiana Hendzel/shutterstock.com - Collage Rettet den Regenwald)
Eine Gruppe von etwa 30 Indigenen protestiert mit einem Banner vor einer mit Palmenwedeln überdachten Hütte. Aufschrift des Banners: "Wildlife Works raus aus dem Territorium der Ka'apor. Der Kohlenstoffhandel ist eine falsche Umweltlösung"
Wir setzen uns für die Ka'apor in Brasilien ein - und haben in Deutschland vier Abmahnungen erhalten (© TUXA TA PAME)

Einschüchtern, drohen, klagen – so wird Kritik erstickt

Wegen einer Kampagne zu Indonesien standen wir in Hamburg vor Gericht. Beim Einsatz für indigene Rechte in Brasilien folgten Abmahnungen und Unterlassungsforderungen einer deutschen Anwältin. Solche Attacken sollen einschüchtern. Die Bundesregierung plant ein Gesetz dagegen, doch es ist zu zahm. Das Anti-SLAPP-Gesetz braucht Biss!

Unsere Forderung

An: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, Abgeordnete des Deutschen Bundestages

„Schließen Sie die Lücken im Entwurf zum Anti-SLAPP-Gesetz: nehmen Sie den außergerichtlichen Bereich auf. SLAPPs müssen zudem abschreckend teuer werden.“

Ganzes Anschreiben lesen

Freitags um 16:48 Uhr kam die erste Mail der Rechtsanwältin G.. Eine Abmahnung plus Unterlassungserklärung. Noch bevor die Frist verstrich, sich dem zu unterwerfen, schickte die Juristin drei weitere Abmahnungen, Forderungen nach Unterlassung und Drohung mit gerichtlichen Schritten.

Unsere Schlussfolgerung: eine solche Flut von Anwaltsschreiben soll einschüchtern. Doch wir wehren uns!

Inhaltlich ging es um unsere Kampagne zur Unterstützung indigener Ka’apor in Brasilien.

Die Rechtsanwältin schrieb, dass sie eine Ka’apor-Organisation vertritt, und behauptete, unsere Partnerorganisation Conselho Tuxa Ta Pame repräsentiere lediglich eine Minderheit des Volkes. Dessen Ablehnung eines Projekts der Firma Wildlife Works werde von der Mehrheit nicht geteilt. Gegenstand der Abmahnung waren vor allem Vorwürfe, die unsere Partnerorganisation gegen die Firma Wildlife Works erhebt.

Die Angelegenheit nicht mit einem Brief zu klären, sondern mit vier Anwaltsschreiben aufzublasen – für uns war klar: das ist der Versuch eines SLAPPs, die Vorbereitung einer Einschüchterungsklage. Mit solchen Klagen wollen üblicherweise Firmen und mächtige Persönlichkeiten Kritiker mundtot machen.

Die Bundesregierung hat gerade ein Gesetz gegen solche missbräuchlichen Klagen auf den Weg gebracht. Es setzt eine EU-Richtlinie um, die wir unterstützt haben. Doch der Gesetzentwurf hat Lücken. Die Strategie in diesem Fall illustriert wie im Bilderbuch: der außergerichtliche Bereich ist nicht abgedeckt. Oft genügen nämlich Abmahnungen, Forderungen nach Unterlassung und Klageandrohungen, um Kritiker zum Schweigen zu bringen.

Wir fordern daher, den außergerichtlichen Bereich im Gesetz wirksam zu berücksichtigen.

Das deutsche Bündnis gegen SLAPP, dem wir angehören, erhebt ähnliche Forderungen.

Das Anti-SLAPP-Gesetz braucht Biss!

Hinter­gründe

Dies sind die korrekten, zu Unrecht beanstandeten Texte:

Petition, veröffentlicht am 5.5.2025

Wildlife Works raus aus dem Regenwald der Ka'apor

Artikel:

20.12.2023: US-Firma verursacht mit geplantem CO2-Handelsprojekt Konflikte unter indigenen Ka'apor

20.2.2024: Indigene Ka'apor beklagen Übergriffe durch Händler von Emissionsgutschriften in ihrem Regenwald

5.6.2025: Gericht stoppt CO₂-Projekt im Amazonasregenwald von Brasilien

Warum diese Abmahnungen ein SLAPP sind

Um Klagen und außergerichtliche Mittel wie Abmahnungen als SLAPP zu verstehen, kann man sich auf mehrere Indizien stützen. In diesem Fall fasst unser Rechtsanwalt dies so zusammen:

Nach meiner Einschätzung trägt das Vorgehen mit vier umfangreichen Abmahnungen innerhalb weniger Tage gegen eine als Idealverein organisierte NGO und das dahinter erkennbare wirtschaftliche Interesse des US-Unternehmens Wildlife Works LLP alle Züge eines SLAPP-Vorgehens.“

Es geht also um die Strategie, mehrere Angriffe gleichzeitig zu starten, und um das Gefälle zwischen US-Firma und Verein, insbesondere finanzieller Art.

In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf an das Bundesjustizministerium schreibt Prof. Dr. Roger Mann:

Die Praxis zeigt, dass klagende Unternehmen zur Umgehung eines SLAPP-Vorwurfs nicht mehr selbst klagen, sondern als angebliche Anspruchsteller Gruppen auftreten, die aufgrund von Vereinbarungen mit den Klägern dazu bereit sind. Gibt es etwa bei indigenen Völkern mehrere Gruppen und deren Repräsentanten, tritt eine Gruppe als Kläger auf, obwohl offensichtlich ist, dass im Wesentlichen die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens verfolgt werden, mit denen eine derartige Vereinbarung getroffen worden ist.“

EU und Europarat verabschieden Regelungen gegen SLAPPs

Sowohl die EU als auch der Europarat haben internationale Rechtsinstrumente gegen Einschüchterungsklagen beschlossen.

Die EU-Richtlinie 2024/1069 wurde am 16. April 2024 verabschiedet. Die 27 Mitgliedstaaten haben bis zum 7. Mai 2026 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Das Ministerkomitee des Europarates (46 Mitglieder, alle Länder Europas außer Russland, Weißrussland, Kosovo, Vatikan) hat am 5. April 2024 die Empfehlung CM/Rec(2024)2 zur Bekämpfung von SLAPPs veröffentlicht. Es gibt keine Frist für die Umsetzung.

European Anti-SLAPP-Monitor

Der European Anti-SLAPP-Monitor verfolgt, wie weit die Mitgliedstaaten beider Organisationen plus Kosovo mit der Umsetzung in nationales Recht sind. Er wurde vom europäischen Bündnis CASE ins Leben gerufen. Im Sommer 2025 haben demnach 17 Länder mit der Umsetzung begonnen, 10 noch nicht. Von 19 lagen dem Monitor keine Informationen vor. Allein Malta hat die Umsetzung bereits abgeschlossen.

Der Monitor analysiert fortlaufend, wie stark der Schutz vor SLAPPs in den einzelnen Ländern geregelt wird, und verlinkt zu wichtigen Dokumenten.

Anti-SLAPP-Richtline der EU auch unser Erfolg

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fußt auch auf unserer Arbeit. Für die EU-Richtlinie gegen SLAPPs hatten wir uns mit der Petition "Demokratie jetzt schützen: Stoppen Sie Einschüchterungsklagen!" stark gemacht. Wir sind zudem im europäischen Netzwerk CASE und in der deutschen Arbeitsgruppe aktiv.

Die 213.432 Unterschriften der Petition haben wir gemeinsam mit Partnerorganisationen in Brüssel persönlich an die damalige EU-Kommissarin Věra Jourová übergeben. Die Vizepräsidentin der EU-Kommission war maßgeblich daran beteiligt, dass es diese Richtlinie mittlerweile gibt.

An­schreiben

An: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, Abgeordnete des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig,

sehr geehrte Ministerinnen und Minister,

sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

wir begrüßen ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie 2024/1069.

Positiv werten wir,

- dass das Gesetz auch inländische Fälle abdecken soll, nicht lediglich grenzüberschreitende,

- das Beschleunigungsgebot,

- die Möglichkeit schneller Klageabweisung,

- die erweiterte Kostenerstattung.

Wir als Umweltschutzorganisation beschäftigen uns mit SLAPPs, da wir 2019 Opfer einer missbräuchlichen Klage durch eine indonesische Firma vor dem Landgericht Hamburg waren.

Damals haben wir uns im europäischen Netzwerk The CASE für eine EU-Anti-SLAPP-Richtlinie stark gemacht. Unsere Petition dazu mit 213.432 Unterschriften haben wir persönlich an die damalige Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová übergeben.

Pünktlich mit dem Beginn des Gesetzgebungsverfahren für das deutsche Anti-SLAPP-Gesetz wurden wir erneut Ziel eines SLAPP-Versuchs. Die vier Abmahnungen, Forderungen nach Unterlassung und Drohungen mit Klage, die wir innerhalb einer Woche von einer Rechtsanwältin erhielten, zeigen beispielhaft das größte Defizit des Gesetzentwurfs:

Er blendet den außergerichtlichen Bereich aus.

Oft genügen allerdings ungerechtfertigte Abmahnungen, Forderungen nach Unterlassung und Klageandrohungen, um Kritiker zum Schweigen zu bringen.

Wir fordern daher, den außergerichtlichen Bereich im Gesetz wirksam zu berücksichtigen.

Denkbar sind Regelungen vergleichbar zu §97a UrhG, inklusive Kostendeckelung für eine erste Abmahnung auf maximal 1.000 Euro und Erstattungspflicht bei unberechtigten Abmahnungen.

Außerdem fordern wir, dass

- Strategien wie serielle oder parallele Verfahren thematisiert werden,

- die SLAPP-Definition auf „teilweise begründet“ ausgeweitet wird,

- SLAPPs etwa durch höhere Gebühren für Kläger abschreckend teuer werden,

- notorische SLAPP-Anwaltskanzleien sanktioniert werden und

- die Anlaufstelle für SLAPP-Betroffene gestärkt wird.

Im Übrigen schließen wir uns der Stellungnahme des deutschen Anti-SLAPP-Bündnisses an.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein wichtiger erster Schritt. Das Gesetz benötigt jedoch mehr Biss, um SLAPP-Opfer zu unterstützen und Kläger, die das Recht zur Einschüchterung von Kritikern missbrauchen wollen, abzuschrecken.

Mit freundlichen Grüßen

5-Minuten-Info zum Thema: Regenwald - Fragen und Antworten

Definition - Was ist tropischer Regenwald

Als tropischer Regenwald werden alle immergrünen Wälder der Tropen definiert, in denen keine Trockenperiode auftritt. Sie umspannen wie ein Gürtel die Erde entlang des Äquators. In Amazonien, im Kongobecken und in Südostasien wachsen die größten zusammenhängenden Tropenwaldgebiete. Intensives Sonnenlicht, hohe Temperaturen und mindestens zweitausend Liter Regen pro Quadratmeter im Jahr erschaffen dort den größten Artenreichtum der Erde.

Stockwerkbau – Was haben der Regenwald und ein Hochhaus gemeinsam?

Das einheitlich erscheinende dichte Grün des tropischen Regenwaldes ist weit weniger gleichförmig als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Grundsätzlich gibt es hier vier verschiedene Stockwerke. Die Bodenregion und die Wasserwelt, die Busch- und Strauchregion, die Kronenregion und das „Penthouse“ mit den alles überragenden Baumriesen. Sie alle haben ihren eigenen, oft sehr spezialisierten Bewohner. Viele Lebewesen haben Symbiosen gebildet – sie nutzen sich gegenseitig. Kooperation ist im Regenwald überlebenswichtig. Nur wer einen optimal angepassten Lebensstil hat, überlebt hier. 

Wer sind die Bewohner des Waldbodens?

Hier ist es sehr dunkel. Durch das dichte Blätterdach gelangen nur ein bis zwei Prozent des Lichtes tatsächlich bis zum Boden. Viele Pilze, Moose und Farne gedeihen hier. Die Samen der großen Bäume haben nur eine Chance aufzukeimen, wenn ein großer Baum umstürzt und so eine Lichtung in das undurchdringliche Kronendach reißt. Schnell wachsen nun die Sämlinge und Lianen nach. So entsteht schon bald hoch oben eine neue Plattform für viele der Aufsitzerpflanzen (wissenschaftlich „Epiphyten“, z.B. Orchideen) und ein neuer Lebensraum für hunderte Tiere.

Ein gutes Beispiel für die wechselseitigen Abhängigkeiten im Regenwald sind die Rafflesien, die in Südostasien wachsen. Ihre riesigen Blüten von einem Meter Durchmesser und einem Gewicht von bis zu sieben Kilogramm benötigen für ihre Entwicklung bis zu einem Jahr – um danach nur wenige Tage zu blühen. Für die Bestäubung der auf dem Boden wachsenden Blüte ist die Rafflesie auf bestimmte Insekten angewiesen. Sie werden von dem aas-ähnlichen Geruch und der Farbe angelockt. Als Schmarotzer ist sie zudem auf bestimmte Wirtspflanzen angewiesen, Lianen zum Beispiel. Sterben diese, so stirbt auch die Rafflesie.

Gibt es Gärtner im Urwald?

Jedem Regenwaldbesucher, der beim Gang durch den südamerikanischen Dschungel den Blick auf den Boden richtet, fallen sie auf. Wo man hinschaut, sieht man die Prozessionen der Blattschneider-Ameisen, die ausgesägte Blätter, Blütenteile und Fruchtstücke zu ihren Nestern transportieren. Dort nutzen sie ihre Ernte nicht, wie man vermuten würde, direkt als Nahrung. Mit dem Pflanzenmaterial kultivieren die Ameisen Pilze. Sie gedeihen in extra angelegten Höhlen in den Nestern und ernähren die Ameisen und ihre Larven. 

Was macht ein Delfin im Amazonas?

In den Flüssen der Amazonas-Region schwimmen bis zu 3.500 verschiedene Fischarten. Außerdem sind sie das Reich vieler anderer Tierarten – sogar von rosa Flussdelfinen.

Auch zahlreiche Schlangenarten bewegen sich gekonnt durch das Wasser. Die blutrünstigen Piranhas sind dagegen ein Mythos des Regenwaldes. Diese grau-orangefarbenen Fische ernähren sich überwiegend von kleineren Fischen, Weichtieren, Früchten und Samen. Nur in der Trockenzeit werden sie gefährlich, wenn sie sich in Gruppen zusammenschließen, um Nahrung zu erbeuten.

Die kuriosen Basiliske leben zwar nicht im Wasser, können aber über seine Oberfläche rennen, um dort auf breiten Füßen mit Schuppen zwischen den Zehen ihre Beute zu verfolgen oder vor Gefahren zu flüchten. 

Gibt es wirklich fliegende Frösche und Schlangen?

Die Kronenregion ist der Raum im Regenwald, den die meisten Tiere bewohnen. Sie befindet sich zwischen 25 und 45 Metern Höhe über dem Waldboden. Hier leben neben fliegenden Fröschen und Schlangen auch fliegende Geckos und Flugdrachen. Die Frösche haben für ihren Gleitflug durch diese Höhen Häute zwischen ihren Zehen, die sie wie einen Fallschirm aufspannen können. Einige Vertreter dieser Tierart verlassen die Baumkronen ihr ganzes Leben lang nicht. Sie pflanzen sich auch auf den Bäumen fort. Dafür legen sie ihre Eier in die großen wassergefüllten Trichter der Bromelien. Dort wachsen die kleinen Kaulquappen heran und verlassen den Trichter erst dann, wenn sie ausgewachsen sind.

Die Schmuckbaumnattern wohnen in den Wäldern Südostasiens. Sie gleiten im Sturzflug durch die Kronen von Baum zu Baum. Dazu machen sie ihren Körper flach wie ein Segel und halten sich mit wellenförmigen Bewegungen in der Luft.

Besonders beeindruckend ist auch die Vielzahl an Schmetterlingen im Regenwald. Einige bringen es auf eine Spannweite von bis zu 30 Zentimetern und sind damit die größten der Welt.

Sind auch die Wolkenkratzer des Waldes bewohnt?

Auch im obersten Stockwerk des Urwaldes, in 60 Metern Höhe, gibt es vielfaches Leben. Dieser Raum wird durch die höchsten Baumriesen gebildet. Es sind langsam wachsende Arten wie Kapok, Paranuss und Mahagoni. Ihre Kronen ragen wie Inseln aus dem Blättermeer des darunterliegenden Stockwerks. Über die Bewohner dieser schwer zugänglichen Höhen ist wenig bekannt. Flughunde und Affen können auch ohne Zugang zu diesem Lebensraum entdeckt werden. Ebenso wie die in Schwärmen lärmend umherfliegenden Sonnensittiche, die imposanten Aras und Harpyien, die zu den größten Greifvögeln der Erde gehören. Sie erbeuten Faultiere, Aras oder Nasenbären. Doch die hier und in der Kronenregion lebenden Insekten sind bis heute weitgehend unerforscht.

Wie kann man aus den Pflanzen des Regenwaldes Medizin machen?

Seit tausenden von Jahren nutzen die Bewohner des tropischen Regenwaldes seine Pflanzen als Medizin. Die Regenwälder sind die größte Naturapotheke der Welt. So wird der rote Milchsaft des Drachenblutbaumes  als heilendes „Flüssigpflaster“ mit entzündungshemmender Wirkung eingesetzt. Aus dem Chinarindenbaum lässt sich Chinin gewinnen. Dieses Mittel gegen Malaria nutzen die Bewohner der Regenwaldes schon lange zur Behandlung des Fiebers. Die Kalabarbohne aus den Wäldern im Westen Afrikas wird in Arzneien gegen den Grünen Star und gegen Bluthochdruck verwendet. Regenwald-Pflanzen liefern auch sehr viele Wirkstoffe für die Krebstherapie.

Doch nicht nur die Menschen nutzten die Pflanzen-Apotheke. Auch Orang-Utans wissen, welches Kraut gegen Malaria oder Migräne gewachsen ist. In einem Revier von 300 Hektar kennt der Orang-Utan jeden Baum und jede Pflanze und merkt sich genau, wann wo welche Früchte reif sind.  

Welche Folgen hat die Zerstörung des Regenwaldes für Tiere?

Jedes Jahr nimmt die Waldfläche auf der Erde um 13 Millionen Hektar ab, der größte Teil in den Tropen. Zwischen 2001 bis 2010 wurden pro Jahr 10,4 Mio. Hektar Tropenwälder abgeholzt, davon 6,3 Mio. Hektar Primärwälder. Jede Minute fällt eine Waldfläche vom Ausmaß von 40 Fußballfeldern den Motorsägen, Bulldozern und Brandrodungen zum Opfer – für die Holz- und Möbelindustrie ebenso wie für riesige Plantagen aus Ölpalmen, Zuckerrohr und Soja. Auch für Gold- und Kupferminen, Erdölförderung und Staudämme stirbt die grüne Lunge unserer Erde.

Orang-Utans, Tiger und Tukane brauchen den Wald zum Leben. Mit jedem abgeholzten Waldstück sterben wahrscheinlich einige Tier- und Pflanzenarten unwiderruflich aus – jeden Tag sind es geschätzt etwa 150 Arten. Das Resultat nach einem Jahr ist vergleichbar mit der Zerstörung der kompletten Natur Deutschlands. 

Welche Folgen hat die Abholzung des Regenwaldes für die Ureinwohner?

Für 60 Millionen Ureinwohner ist der Regenwald Heimat und spiritueller Ort – und die Quelle für Nahrung, Medizin und Hausbau. Sie leben in Harmonie mit der Natur, ohne sie zu zerstören und sind in höchstem Maß auf den Wald angewiesen. Die Organisation Survival International berichtet von rund 150 indigenen Gruppen, die die Wälder ohne jeden Kontakt zur Außenwelt bewohnen, in freiwilliger Isolation; zum Beispiel die Awá im brasilianischen Amazonasgebiet. Durch die Zerstörung des Waldes, aber auch durch Zuwanderung und eingeschleppte Krankheiten ist ihre Lebensweise und oftmals sogar ihr Überleben bedroht. Insgesamt leben nach Angaben der Welternährungsorganisation FAO 300 Millionen Menschen in Waldgebieten.  

Aber nicht nur für Völker des Regenwaldes ist der zunehmende Verlust der Waldfläche eine Gefahr. Wir alle verlieren mit ihm die „grüne Lunge“ der Erde. Als wichtigen CO2-Speicher brauchen wir den Regenwald, um das Weltklima zu regulieren. Wenn die Regenwaldgebiete dieser Welt versteppen oder verwüsten, hat das sogar Auswirkungen bis nach Europa. Zudem verliert die Menschheit mit jeder aussterbenden Pflanze oder Tierart einen wunderbaren Schatz. Dieser ist im Gegensatz zu lösbaren Umweltproblemen für immer verloren.

Was tut Rettet den Regenwald um den Wald zu schützen?

Rettet den Regenwald setzt sich seit 1986 für den Erhalt dieses einzigartigen Ökosystems ein. Wir wollen den Wald und seine Bewohner – Menschen, Tiere und Pflanzen – vor den kurzfristigen Interessen verschiedener Industrien zu schützen. Dafür unterstützen wir Basisgruppen direkt vor Ort, die sich für Waldschutz, die Rechte der Indigenen, sozialen Fortschritt und eine umwelt- und sozial verträgliche Entwicklung einsetzen. Mit unseren Protestkampagnen gegen den Raubbau schaffen wir ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit und fordern die Verantwortlichen mit der Übergabe der gesammelten Unterschriften direkt zu einer Kurs-Korrektur auf. Mit den Spenden fördern wir den Kauf und Erhalt von Regenwaldflächen sowie – wenn notwendig – juristische Schritte zum Schutz des Waldes. Wir betreiben Informationsarbeit zur Beteiligung Deutschlands an der Regenwaldzerstörung, zeigen Ursachen auf und benennen die Täter. Mit Informationsarbeit für VerbraucherInnen regen wir bewusstes Kaufverhalten an.

Wie kann ich den Regenwald schützen?

  • Sprechen Sie mit Freunden, Bekannten und der Familie über den Regenwald und die Bedrohung. Machen Sie sie auf die Arbeit von Rettet den Regenwald aufmerksam und regen Sie sie zur Unterstützung unserer Protestaktionen an – jeder kann sich beteiligen! 
  • Unterstützen Sie die Arbeit von Rettet den Regenwald mit einem Spendenabo oder gezielten Einzelspenden.
  • Beteiligen Sie sich an unseren Protestaktionen. Wir stellen Ihnen auch gerne Listen zum Ausdrucken zur Verfügung, die Sie am Arbeitsplatz, in der Schule oder in Ihrem Laden auslegen können.
  • Kostenlos erhalten Sie Exemplare des Regenwald-Reports, den Sie auch öffentlich auslegen können.
  • Organisieren Sie Spendensammlungen in der Schule, Uni oder bei der Arbeit. Mit solchen Informationsveranstaltungen werden mehr Menschen auf den wichtigen Schutz des Regenwaldes aufmerksam und Sie unterstützen unsere Arbeit direkt mit einer Spende.
  • Informieren Sie sich auf unseren Themenseiten darüber, wie sich Ihr Konsumverhalten auf den Regenwald auswirkt und ob es Alternativen zu umweltschädlichen Produkten gibt.

Mehr Informationen zum Thema Regenwald finden Sie in unserem Shop:

DVD: 

Kinder- und Jugendbücher:

  1. Eine Abmahnung ist in diesem Zusammenhang die Aufforderung – zumeist als Email oder Brief von einem Rechtsanwalt verschickt – eine bestimmte Veröffentlichung zu korrigieren oder zu löschen und nicht zu wiederholen. Verbunden ist das zumeist mit der Aufforderung zu einer Unterlassungserklärung und der Androhung hoher Geldstrafen beziehungsweise den Gang vor Gericht, sollte der Empfänger diese nicht innerhalb einer gesetzten Frist von gewöhnlich wenigen Tagen abgeben. Inhaltlich geht es zum Beispiel um Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch angeblich falsche Tatsachenbehauptungen, Eingriffe in die Privatsphäre oder ehrverletzende Formulierungen.

    Ziel von Abmahnungen ist es, Streitigkeiten schnell, ohne langwieriges Gerichtsverfahren und mit überschaubaren Kosten aus der Welt zu schaffen. Das kann für beide Seiten vorteilhaft sein, insbesondere wenn eine Abmahnung berechtigt ist.

    Abmahnungen und Unterlassungserklärungen werden allerdings oft zur Einschüchterung missbraucht.

  2. In drei Artikeln und einer Petition haben wir darüber berichtet, wie ein geplantes Kohlenstoffprojekt der US-Firma Wildlife Works im brasilianischen Amazonasregenwald Konflikte unter den indigenen Einwohnern auslöst. Unsere Partnerorganisation, der Rat der Ka’apor Tuxa Ta Pame, lehnt das CO2-Projekt ab.

    Anwältin G. behauptet, unsere Artikel erweckten den Eindruck, alle Ka’apor seien gegen das Projekt. Ihre Mandantin, die Vereinigung „Associação Kaapor Ta hury Rio Gurupi“, vertrete jedoch „gemeinsam mit den 24 Häuptlingen 95% der Ka'apor. Diese begrüßten laut Anwältin Wildlife Works.

  3. SLAPP steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation - Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung

  4. Die Studie „Einschüchterung ist das Ziel – Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPPs) in Deutschland” verdeutlicht das Ausmaß, die Bandbreite und die Folgen von Einschüchterungsklagen.

    Hier geht es zur Langversion der Studie, hier ist eine vier Seiten knappe Zusammenfassung.

  5. Das deutsche Anti-SLAPP-Bündnis, die Anti-SLAPP-Anlaufstelle und Prof. Dr. Roger Mann, der uns im aktuellen Fall vertreten hat, haben beim Bundesjustizministerium Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eingereicht. Hier können Sie einen Zip-Ordner herunterladen.

    Bitte beachten Sie, dass nicht alle enthaltenen Stellungnahmen unsere Auffassung widerspiegeln oder sich mit unseren Forderungen decken.

    Anwältin G. äußert sich dagegen auf LinkedIn kritisch zum Gesetzesentwurf.


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